Fahrschule + Ausbildungsstelle HANSE GmbH, Oehleckerring 6a, 22419 Hamburg

Informationen zur Führerscheinklasse C

Fahrzeugart: schwere LKW

Beinhaltet Kl. C1
Vorbesitz von Klasse B erforderlich

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe

Theoretische Ausbildung: bei Vorbesitz von Kl. B

  • Grundunterricht  – 6x (zu je 90 Min.)
  • Klassenspezifischer Unterricht – 10x (zu je 90 Min.)

Gesamt = 16 Theoriestunden (zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung: bei Vorbesitz von Kl. B

  • Schulung auf Bundes- o. Landstraßen  –  5x (á 45 Min.)
  • Schulung auf Autobahnen o. autobahnähnl. Kraftfahrstraßen   –  2x (á 45 Min.)
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit  –  3x (á 45 Min.)

Sonderfahrten = 10x (á 45 Min.)

Benötigte Unterlagen für den Fahrerlaubnisantrag:

  • gültige Ausweispapiere
  • Biometrisches Foto (2 Stück)
  • Erste Hilfe Nachweis
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Führerschein

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend ist eine erneute „Ärztliche Untersuchung“ und ein „Augenärztliches Gutachten“ erforderlich.

Fahrzeugart: schwere LKW

Beinhaltet Kl. C1
Vorbesitz von Klasse B erforderlich

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe

Theoretische Ausbildung: bei Vorbesitz von Kl. B

  • Grundunterricht  – 6x (zu je 90 Min.)
  • Klassenspezifischer Unterricht – 10x (zu je 90 Min.)

Gesamt = 16 Theoriestunden (zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung: bei Vorbesitz von Kl. B

  • Schulung auf Bundes- o. Landstraßen  –  5x (á 45 Min.)
  • Schulung auf Autobahnen o. autobahnähnl. Kraftfahrstraßen   –  2x (á 45 Min.)
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit  –  3x (á 45 Min.)

Sonderfahrten = 10x (á 45 Min.)

Benötigte Unterlagen für den Fahrerlaubnisantrag:

  • gültige Ausweispapiere
  • Biometrisches Foto (2 Stück)
  • Erste Hilfe Nachweis
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Führerschein

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend ist eine erneute „Ärztliche Untersuchung“ und ein „Augenärztliches Gutachten“ erforderlich.

 

 

 

 

 

Informationen zur Führerscheinklasse C

Fahrzeugart: schwere LKW

Beinhaltet Kl. C1
Vorbesitz von Klasse B erforderlich

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe

Theoretische Ausbildung: bei Vorbesitz von Kl. B

  • Grundunterricht  – 6x (zu je 90 Min.)
  • Klassenspezifischer Unterricht – 10x (zu je 90 Min.)

Gesamt = 16 Theoriestunden (zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung: bei Vorbesitz von Kl. B

  • Schulung auf Bundes- o. Landstraßen  –  5x (á 45 Min.)
  • Schulung auf Autobahnen o. autobahnähnl. Kraftfahrstraßen   –  2x (á 45 Min.)
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit  –  3x (á 45 Min.)

Sonderfahrten = 10x (á 45 Min.)

Benötigte Unterlagen für den Fahrerlaubnisantrag:

  • gültige Ausweispapiere
  • Biometrisches Foto (2 Stück)
  • Erste Hilfe Nachweis
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Führerschein

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend ist eine erneute „Ärztliche Untersuchung“ und ein „Augenärztliches Gutachten“ erforderlich.

Fahrzeugart: schwere LKW

Beinhaltet Kl. C1
Vorbesitz von Klasse B erforderlich

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe

Theoretische Ausbildung: bei Vorbesitz von Kl. B

  • Grundunterricht  – 6x (zu je 90 Min.)
  • Klassenspezifischer Unterricht – 10x (zu je 90 Min.)

Gesamt = 16 Theoriestunden (zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung: bei Vorbesitz von Kl. B

  • Schulung auf Bundes- o. Landstraßen  –  5x (á 45 Min.)
  • Schulung auf Autobahnen o. autobahnähnl. Kraftfahrstraßen   –  2x (á 45 Min.)
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit  –  3x (á 45 Min.)

Sonderfahrten = 10x (á 45 Min.)

Benötigte Unterlagen für den Fahrerlaubnisantrag:

  • gültige Ausweispapiere
  • Biometrisches Foto (2 Stück)
  • Erste Hilfe Nachweis
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Führerschein

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend ist eine erneute „Ärztliche Untersuchung“ und ein „Augenärztliches Gutachten“ erforderlich.