Beschleunigte Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation für Güterverkehr
Zu diesem Thema bieten wir Ihnen Schulungen an, die immer auf dem neusten Stand sind und arbeiten dabei mit modernsten Medien. Unsere Dozenten haben jahrelange Berufserfahrung, mit der sie ihr Wissen bestmöglich an unsere Teilnehmer weitergeben. So werden Sie in der Lage sein, die entsprechende Sachkundeprüfung zu bestehen, wie die anderen Teilnehmer vor Ihnen.
Was bedeutet „Beschleunigte Grundqualifikation“?
Nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für Klasse C/CE seit 10.09.2009 die Notwendigkeit einer Zusatzqualifikation (Ziffer 95), wenn die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt wird.
Die Ausbildung für diese Zusatzqualifikation besteht aus insgesamt 140 Stunden theoretischem und praktischem Unterricht und endet mit einer schriftlichen Sachkundeprüfung vor der zuständigen Handelskammer.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Optimale Nutzung der kinematischen Kette
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Vermeidung von Kriminalität
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten in Notfällen
- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- Kenntnis der Vorschriften im Güterverkehr
- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterverkehrs und der Marktordnung
Die praktischen Schwerpunkte liegen im Perfektionstraining
Der Besitz der Führerscheinklasse C/CE ist bei der Sachkundeprüfung nicht notwendig.
Mit einem Bildungsgutschein können die Kosten von der Agentur für Arbeit / Jobcenter übernommen werden