Modulschulung (5 Module)
Weiterbildung für Berufskraftfahrer im Güterverkehr (LKW)
Die dritte Welle ist da
Nachdem wir mit der ersten und zweiten Welle schon viele Berufskraftfahrer mit den Weiterbildungsmodulen schulen durften, haben wir uns nun für eine dritte Welle entschieden.
An den Grundsätzen hat sich nichts geändert. Es gilt weiterhin, dass der Kraftfahrer im Güterverkehr innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Grundqualifikation, Beschleunigten Grundqualifikation oder nach Altbestand nach der Gesetzlichen Einführung (10.09.2009 Güterkraftverkehr) in seinem 5 Jahres Rhythmus die 5 Weiterbildungsmodule (á 7 Stunden) absolvieren müssen, um die „Ziffer 95“ weiterhin in dem Führerschein zu behalten.
Jedes Modul umfasst 7 Stunden – 5 Module á 7 Stunden = 35 Stunden