Informationen zur Führerschein-Klasse B
Fahrzeugart: PKW
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) Die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter:
- 18 Jahre
- beim „Begleiteten Fahren (BF17)“ 17 Jahre
- bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: L, AM
Theoretische Ausbildung: (ohne Vorbesitz von einer anderen Führerscheinklasse)
- Grundstoff – 12 x (á 90 Min. – vom Gegestzgeber vorgeschrieben)
- Klassenspezifischer Unterricht – 2 x (á 90 Min. – vom Gegestzgeber vorgeschrieben)
Praktische Ausbildung: (ohne Vorbesitz von einer anderen Führerscheinklasse)
- Schulung auf Bundes- o. Landstraßen – 5 x (á 45 Min. – vom Gegestzgeber vorgeschrieben)
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnl. Kraftfahrstraßen – 4 x (á 45 Min. – vom Gegestzgeber vorgeschrieben)
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit – 3 x (á 45 min. – vom Gegestzgeber vorgeschrieben)
- Eine vorgeschriebene Anzahl an Übungsstunden, die zur Erlangenung der Prüfungsreife benötigt werden, gibt es nicht
Benötigte Unterlagen für den Fahrerlaubnisantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde:
- gültige Ausweispapiere
- Biometrisches Foto (2 Stück)
- bestandener Sehtest
- Erste Hilfe Nachweis